Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
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      • Datenstand: 2025
        Letzte Änderung: 23.04.2025
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        Letzte Änderung: 10.07.2024

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  • IBestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
  • IINeubildungen (C00-D48)
  • IIIKrankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems (D50-D90)
  • IVEndokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
  • VPsychische und Verhaltensstörungen (F00-F99)
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    V Psychische und Verhaltensstörungen

    Inklusiva

    Störungen der psychischen Entwicklung.

    Exklusiva

    Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)

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    • F00-F09Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
    • F10-F19Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
    • F20-F29Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
    • F30-F39Affektive Störungen
    • F40-F48Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
    • F50-F59Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
    • F60-F69Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
    • F70-F79Intelligenzstörung
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      F70-F79 Intelligenzstörung

      Ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten; besonders beeinträchtigt sind Fertigkeiten, die sich in der Entwicklungsperiode manifestieren und die zum Intelligenzniveau beitragen, wie Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten. Eine Intelligenzstörung kann allein oder zusammen mit jeder anderen psychischen oder körperlichen Störung auftreten.

      Der Schweregrad einer Intelligenzstörung wird übereinstimmungsgemäß anhand standardisierter Intelligenztests festgestellt. Diese können durch Skalen zur Einschätzung der sozialen Anpassung in der jeweiligen Umgebung erweitert werden. Diese Messmethoden erlauben eine ziemlich genaue Beurteilung der Intelligenzstörung. Die Diagnose hängt aber auch von der Beurteilung der allgemeinen intellektuellen Funktionsfähigkeit durch einen erfahrenen Diagnostiker ab.

      Intellektuelle Fähigkeiten und soziale Anpassung können sich verändern. Sie können sich, wenn auch nur in geringem Maße, durch Übung und Rehabilitation verbessern. Die Diagnose sollte sich immer auf das gegenwärtige Funktionsniveau beziehen.

      Kodierhinweis

      Sollen begleitende Zustandsbilder, wie Autismus, andere Entwicklungsstörungen, Epilepsie, Störungen des Sozialverhaltens oder schwere körperliche Behinderung angegeben werden, sind zusätzliche Schlüsselnummern zu benutzen.
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      • F70.-Leichte Intelligenzminderung
      • F71.-Mittelgradige Intelligenzminderung
      • F72.-Schwere Intelligenzminderung
      • F73.-Schwerste Intelligenzminderung
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        F73.- Schwerste Intelligenzminderung

        Hinweise vom DIMDI

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        • F73.0Schwerste Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
        • F73.1Schwerste Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
        • F73.8Schwerste Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
        • F73.9Schwerste Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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          F73.9 Schwerste Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

          Kriterien

          • Geschätzter IQ Bereich unter 20
          • Ausbleibende oder allenfalls rudimentäre Sprachkompetenz
          • Allumfassende Betreuung und Pflege

          Hinweise

          • Meist im Rahmen komplexer Behinderungen
          • Mentales Alter bei Erwachsenen unter 3 Jahre
          • Fälle mit schwerster Intelligenzminderung, bei denen keinerlei Angaben zur Verhaltensstörung vorliegen, kommen im klinischen Alltag nicht vor, sondern entsprechen i.d.R. F73.1
          In Kodierergebnis übernehmen
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      • F74.-Dissoziierte Intelligenz
      • F78.-Andere Intelligenzminderung
      • F79.-Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
    • F80-F89Entwicklungsstörungen
    • F90-F98Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
    • F99-F99Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
  • VIKrankheiten des Nervensystems (G00-G99)
  • VIIKrankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde (H00-H59)
  • VIIIKrankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes (H60-H95)
  • IXKrankheiten des Kreislaufsystems (I00-I99)
  • XKrankheiten des Atmungssystems (J00-J99)
  • XIKrankheiten des Verdauungssystems (K00-K93)
  • XIIKrankheiten der Haut und der Unterhaut (L00-L99)
  • XIIIKrankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (M00-M99)
  • XIVKrankheiten des Urogenitalsystems (N00-N99)
  • XVSchwangerschaft, Geburt und Wochenbett (O00-O99)
  • XVIBestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
  • XVIIAngeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
  • XVIIISymptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
  • XIXVerletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)
  • XXÄußere Ursachen von Morbidität und Mortalität (V01-Y84)
  • XXIFaktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (Z00-Z99)
  • XXIISchlüsselnummern für besondere Zwecke (U00-U99)
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