C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C50.5 Bösartige Neubildung: Unterer äußerer Quadrant der Brustdrüse
Kriterien
Ausgangspunkt der Neubildung: unterer äußerer Quadrant der Brustdrüse (inkl. des Bindegewebes, exkl. der Haut)
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Tumornachweis durch Bildgebung, z.B. Mammografie
Hinweise
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren
Bösartiges Melanom der Haut von Brustwarze und Warzenhof wird mit C43.59, sonstige primär bösartige Neubildungen der Haut von Brustwarze und Warzenvorhof mit C44.59 kodiert