C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C50.8 Bösartige Neubildung: Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Tumor manifestiert sich in mehreren aneinander angrenzenden/überlappenden Teilbereichen der Brustdrüse (inkl. des Bindegewebes, exkl. der Haut)
Es ist nicht klar, von welchem Teilbereich der Tumor ausging, sonst ist der ausgehende Teilbereich zu kodieren
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Tumornachweis durch Bildgebung, z.B. Mammografie
Hinweise
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren
Bösartiges Melanom der Haut von Brustwarze und Warzenhof wird mit C43.59, sonstige primär bösartige Neubildungen der Haut von Brustwarze und Warzenvorhof mit C44.59 kodiert
Exkl. bösartige Neubildung: -der Brustwarze und des Warzenhofs (C50.0), -des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse (C50.1), -des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse (C50.2), -des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse (C50.3), -des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse (C50.4), -des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse (C50.5), -des Recessus axillaris der Brustdrüse (C50.6)