U54.12 Geriatrische Depressionsskala [GDS-15]: 6 oder mehr Punkte
Kriterien
Nachweis einer emotionalen Funktionseinschränkung
Einsatz der Geriatrischen Depressionsskala [GDS-15]: 6 oder mehr Punkte
Hinweise
Einmalige Kodierung der emotionalen Funktionseinschränkung innerhalb der ersten fünf stationären Behandlungstage; bei veränderten Werten innerhalb dieser Zeit ist der höchste Punktwert zu kodieren
Bei geriatrischer oder frührehabilitativer Behandlung erfolgt die Kodierung analog zu Beginn dieser Behandlung