C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C02.8 Bösartige Neubildung: Zunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation: Zunge; inkl. kleine Speicheldrüsen
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche der Zunge incl. Zungengrund begrenzt (C01 bis C02.4), wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann
Hinweise
Kann der Ursprungsort einem Teilbereich zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieses Teilbereichs zu wählen
Sekundäre bösartige Neubildungen (Metastasen) sind entsprechend ihrer Lokalisation unter C77.- bis C79.- zu kodieren
Eine Tumor-Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Behandlung ist unter Z08.- zu kodieren