C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C04.8 Bösartige Neubildung: Mundboden, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation: kaudale Abgrenzung der Mundhöhle, ventral und lateral begrenzt durch den Unterkieferkörper und dorsal durch das Zungenbein; inkl. kleine Speicheldrüsen
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche des Mundbodens innerhalb der Kategorie C04.- begrenzt, wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann
Hinweise
Kann der Ursprungsort einem Teilbereich zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieses Teilbereichs zu wählen
Eine bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches ist mit C03.1 zu kodieren
Sekundäre bösartige Neubildungen (Metastasen) sind entsprechend ihrer Lokalisation unter C77.- bis C79.- zu kodieren
Eine Tumor-Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Behandlung ist unter Z08.- zu kodieren