C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C08.8 Bösartige Neubildung: Große Speicheldrüsen, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation große Speicheldrüsen
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche der großen Speicheldrüsen begrenzt (C07 bis C08.1), wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann
Hinweise
Kann der Ursprungsort einem Teilbereich zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieses Teilbereichs zu wählen.
Bösartige Neubildungen der kleinen Speicheldrüsen sind entsprechend ihrer anatomischen Lokalisation zu kodieren, kleine Speicheldrüsen o.n.A. mit C06.9
Sekundäre bösartige Neubildungen (Metastasen) sind entsprechend ihrer Lokalisation unter C77.- bis C79.- zu kodieren
Eine Tumor-Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Behandlung ist unter Z08.- zu kodieren