C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C13.8 Bösartige Neubildung: Hypopharynx, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Hypopharynx von der Höhe des Oberrandes der Epiglottis bis zum Ösophagusmund reichend
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche des Hypopharynx innerhalb der Kategorie C13.- begrenzt, wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann
Hinweise
Kann der Ursprungsort einem Teilbereich zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieses Teilbereichs (C13.0 bis C13.2) zu wählen.
Eine bösartige Neubildung des Recessus piriformis ist mit C12 zu kodieren
Sekundäre bösartige Neubildungen (Metastasen) sind entsprechend ihrer Lokalisation unter C77.- bis C79.- zu kodieren
Eine Tumor-Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Behandlung ist unter Z08.- zu kodieren