C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C31.8 Bösartige Neubildung: Nasennebenhöhlen, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Nasennebenhöhlen
Ausbreitung auf mehrere Nasennebenhöhlen innerhalb der Kategorie C31.-, wobei hier der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann
Hinweise
Eine Tumor-Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Behandlung ist unter Z08.- zu kodieren
Kann der Ursprungsort zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieser Nasennebenhöhle (C31.0 bis C31.3) zu wählen.
Sekundäre bösartige Neubildungen (Metastasen) sind entsprechend ihrer Lokalisation unter C77.- bis C79.- zu kodieren