C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch obligaten histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Mittellappen inkl. Bronchus
Hinweise
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung. Nur wenn bei Überschreiten von Lokalisationsgrenzen der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann, ist mit .8 ("mehrere Teilbereiche überlappend") zu kodieren
Bösartige Neubildung des Hauptbronchus wird mit C34.0 kodiert
Eine Metastasierung in den Lungenmittellappen ist mit C78.0 zu kodieren
Eine In-situ-Neubildung des Lungenmittellappens ist mit D02.2 zu kodieren
Eine Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Lungenmittellappens ist mit D38.1 zu kodieren
Eine Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Therapie einer bösartigen Neubildung des Lungenmittellappens ist mit einem Kode aus Z08.- zu kodieren, kombiniert mit Z85.1