C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C34.8 Bösartige Neubildung: Bronchus und Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch obligaten histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Bronchus und Lunge
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche der Bronchien und Lunge innerhalb der Kategorie C34.- begrenzt (z.B. Haupt-, Ober-, Mittel-, Unterlappen inkl. Bronchus), wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann
Hinweise
Kann der Ursprungsort einem Teilbereich zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieses Teilbereichs zu wählen
Eine überlappende Metastasierung in Bronchus und Lunge ist mit C78.0 zu kodieren
Eine überlappende In-situ-Neubildung von Bronchus und Lunge ist mit D02.2 zu kodieren
Eine überlappende Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens von Bronchus und Lunge ist mit D38.1 zu kodieren
Eine Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Therapie einer bösartigen Neubildung der Lunge und Bronchien ist mit einem Kode aus Z08.- zu kodieren, kombiniert mit Z85.1