C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C39.0 Bösartige Neubildung: Obere Atemwege, Teil nicht näher bezeichnet
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch obligaten histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation obere Atemwege (bis Kehlkopf)
Tumor ohne nähere Angaben zur Lokalisation
Hinweise
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung. Nur wenn bei Überschreiten von Lokalisationsgrenzen der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann, ist mit .8 ("mehrere Teilbereiche überlappend") zu kodieren
Bitte möglichst spezifischer kodieren
Eine nicht näher bezeichnete Metastasierung in die oberen Atemwege ist mit C78.3 zu kodieren
Eine nicht näher bezeichnete In-situ-Neubildung der oberen Atemwege ist mit D02.4 zu kodieren
Eine nicht näher bezeichnete Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der oberen Atemwege ist mit D38.6 zu kodieren
Eine Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Therapie einer bösartigen Neubildung der oberen Atemwege ist mit einem Kode aus Z08.- zu kodieren, kombiniert mit Z85.2