C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C39.8 Bösartige Neubildung: Atmungsorgane und sonstige intrathorakale Organe, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch obligaten histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche der Atmungs- und sonstigen intrathorakalen Organen innerhalb der Kategorien C30.- bis C39.0 begrenzt, wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann
Hinweise
Kann der Ursprungsort einem Teilbereich zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieses Teilbereichs zu wählen
Bösartige Neubildung intrathorakal, thorakal: spezifischere Angaben zur Lokalisation nicht vorliegend (C76.1)
Eine überlappende Metastasierung in Atmungs- und intrathorakale Organe ist mit C79.9 zu kodieren
Eine überlappende In-situ-Neubildung von Atmungs- und intrathorakalen Organen ist mit D09.7 zu kodieren
Eine überlappende Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens von Atmungs- und intrathorakalen Organen ist mit D48.7 zu kodieren
Eine Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Therapie einer bösartigen Neubildung der Atmungsorgane und sonstigen intrathorakalen Organe ist mit einem Kode aus Z08.- zu kodieren, kombiniert mit Z85.2