C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C40.0 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Skapula und lange Knochen der oberen Extremität
Kriterien
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Skapula, Humerus, Radius und Ulna
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Hinweise
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung. Nur wenn bei Überschreiten von Lokalisationsgrenzen der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann, ist mit .8 ("mehrere Teilbereiche überlappend") zu kodieren.