C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C40.8 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel der Extremitäten, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation lange und kurze Knochen der oberen Extremität inkl. Skapula und/oder lange und kurze Knochen der unteren Extremität
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche der Knochen und Gelenkknorpel der Extremitäten innerhalb der Kategorie C40.- begrenzt, wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann