C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C41.02 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Maxillofazial
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Concha nasalis inferior, Maxilla, Os palatinum, Os nasale, Os zygomaticum, Vomer, Os hyoideum
Hinweise
Inkl. Os hyoideum
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung. Nur wenn bei Überschreiten von Lokalisationsgrenzen der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann, ist mit .8 ("mehrere Teilbereiche überlappend") zu kodieren.
Diesen Kode auch verwenden, wenn Lokalisation Gesichtsknochen ohne spezifische Angaben