C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C41.8 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Knochen und Gelenkknorpel
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche der Knochen und Gelenkknorpel innerhalb der Kategorie C40.- bis C41.4 begrenzt, wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann