C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C43.8 Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung eines Melanoms durch histologischen Nachweis
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Die Grenzen des Melanoms überlappen mindestens zwei unterschiedlich zu kodierende Teilbereiche. Die Lokalisation des Ursprungsortes ist nicht bestimmbar
Hinweise
Eine Neubildung, die zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen Kategorie überlappt und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann
Eine Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung ist unter Z08.0 bis Z08.9 zu kodieren