C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Sicherung eines Mesothelioms durch obligaten histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Pleura
Hinweise
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung. Nur wenn bei Überschreiten von Lokalisationsgrenzen der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann, ist mit .8 ("mehrere Teilbereiche überlappend") zu kodieren
Sonstige primäre bösartige Neubildungen der Pleura sind mit C38.4 zu kodieren, sekundäre Neubildungen der Pleura mit C78.2
Eine Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Therapie eines Mesothelioms der Pleura ist mit einem Kode aus Z08.- zu kodieren, kombiniert mit Z85.8