C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Sicherung eines Mesothelioms durch obligaten histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Perikard
Hinweise
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung. Nur wenn bei Überschreiten von Lokalisationsgrenzen der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann, ist mit .8 ("mehrere Teilbereiche überlappend") zu kodieren
Sonstige bösartige Neubildungen des Perikards sind mit C38.0 zu kodieren, sekundäre Neubildungen mit C79.83
Eine Kontrolluntersuchung nach abgeschlossener Therapie eines Mesothelioms des Perikards ist mit einem Kode aus Z08.- zu kodieren, kombiniert mit Z85.8