C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C48.8 Bösartige Neubildung: Retroperitoneum und Peritoneum, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Histologischer Nachweis einer primären bösartigen Neubildung, außer Mesotheliom oder Kaposi-Sarkom, des Retroperitoneums und Peritoneums, mehrere Teilbereiche überlappend
Die Lokalisation des Ursprungsortes im Retroperitoneum und Peritoneum ist nicht bestimmbar
Hinweise
Bösartige Mesotheliome sind unter C45.- zu kodieren