C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C50.4 Bösartige Neubildung: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse
Kriterien
Ausgangspunkt der Neubildung: oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse (inkl. des Bindegewebes, exkl. der Haut)
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Tumornachweis durch Bildgebung, z.B. Mammografie
Hinweise
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren
Bösartiges Melanom der Haut des oberen äußeren Quadrant der Brustdrüse ist mit C43.5, sonstige primär bösartige Neubildungen der Haut des oberen äußeren Quadrant der Brustdrüse sind mit C44.59 zu kodieren