C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C50.9 Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
Kriterien
Ausgangspunkt der Neubildung: Brustdrüse
Aufgrund fehlender Informationen zur Lokalisation kann der Tumor keinem spezifischeren Kode zugeordnet werden
Bildgebung, z.B. Mammografie
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Hinweise
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren
Bösartiges Melanom der Haut von Brustwarze und Warzenhof wird mit C43.59, sonstige primär bösartige Neubildungen der Haut von Brustwarze und Warzenvorhof mit C44.59 kodiert
Exkl. bösartige Neubildung: -der Brustwarze und des Warzenhofs (C50.0), -des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse (C50.1), -des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse (C50.2), -des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse (C50.3), -des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse (C50.4), -des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse (C50.5), -des Recessus axillaris der Brustdrüse (C50.6), -der Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend (C50.8)