C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C57.8 Bösartige Neubildung: Weibliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Der Tumor manifestiert sich an mehreren aneinander angrenzenden/überlappenden Teilbereichen der weiblichen Genitalorgane, z.B. Ovar/Uterus, Vulva/Vagina, Vagina/Cervix
Es ist nicht klar, von welcher Lokalisation der Tumor ausgeht, sonst ist der ausgehende Teilbereich aus C51.- bis C57.7 bzw. C58 zu kodieren
Tumornachweis durch Bildgebung, z.B. Vaginalsonografie
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Hinweise
Inkl. tubo-ovarialen oder utero-ovarialen Tumors ohne Kenntnis der Ausgangslokalisation
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren