C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Nachweis einer bösartigen Neubildung ausgehend vom Hodensack durch typische klinische Zeichen eines Hauttumors, z.B. Ulzeration, exophytisches Wachstum, Pigmentationsveränderungen
Hinweise
Inkl. "Schornsteinfegerkrebs", Skrotumbasaliom, malignes Melanom des Skrotums
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastasen als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren