C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Nachweis einer bösartigen Neubildung ausgehend von den männlichen Genitalorganen. Aufgrund der vorliegenden Informationen zur Lokalisation kann der Tumor nicht anderweitig C60.- bis C63.- zugeordnet werden, sondern beschreibt eine sonstige Lokalisation der männlichen Genitalorgane
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Nachweis typischer klinischer Zeichen, z.B. unregelmäßiger, knotiger, derber, wenig mobiler Herdbefund
Hinweis in der Bildgebung, z.B. Nachweis einer Raumforderung im Sonogramm, CT oder MRT
Hinweise
Inkl. bösartige Neubildung der Vesicula seminalis oder des Ductus ejaculatorius, des Müller-Ganges, des Wolff-Ganges, der Tunica vaginalis testis
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastasen als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren