C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C63.9 Bösartige Neubildung: Männliches Genitalorgan, nicht näher bezeichnet
Kriterien
Ausgangspunkt der Neubildung: männliches Genitalorgan, nicht näher bezeichnet. Aufgrund fehlender Informationen zur Lokalisation kann der Tumor nicht spezifischer C60.- bis C63.- zugeordnet werden
Anamnestischer Hinweis, z.B. Z.n. OP an einem männlichen Genitalorgan
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Hinweise
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastasen als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren