C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Ausgangspunkt der Neubildung: Urethra einschließlich des paraurethralen Gewebes wie der Bulbourethraldrüsen (Cowper), des Utriculus prostaticus und der paraurethralen Haut, jedoch ausschließlich der paraurethrale Drüse (C68.1)
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Klinische Zeichen, z.B. Dysurie, Hämaturie
Laborchemische Hinweise, z.B. Hämaturie, Nachweis maligner Urothelzellen im Urin
Hinweis durch Bildgebung, z.B. Nachweis einer Raumforderung durch Endoskopie
Hinweise
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastasen als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren