C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C68.8 Bösartige Neubildung: Harnorgane, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Der Tumor überlappt mehrere Teilbereiche der Harnorgane. Es ist nicht klar, von welchem Teilbereich er ausgeht, sonst ist die Lokalisation des ausgehenden Teilbereiches unabhängig von der Ausbreitung aus C64 bis C68.- zu kodieren
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Hinweise
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastasen als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren