C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C69.8 Bösartige Neubildung: Auge und Augenanhangsgebilde, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Auge und Augenanhangsgebilde
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche des Auges und der Augenanhangsgebilde innerhalb der Kategorie C69.- begrenzt, wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann