C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C71.8 Bösartige Neubildung: Gehirn, mehrere Teilbereiche überlappend
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis und/oder durch Kombination von klinischen, intraoperativen Befunden und/oder Bildgebung
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation Gehirn
Ausbreitung auf mehrere Teilbereiche des Gehirns innerhalb der Kategorie C71.- begrenzt, wobei hier der Ursprungsort keinem Teilbereich zugeordnet werden kann
Hinweise
Eine Metastase entsprechend der Lokalisation ist als sekundäre Neubildung kodieren (C77.- bis C80.-)
Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung ist mit einem Kode aus Z08.- zu kodieren
Kann der Ursprungsort einem Teilbereich zugeordnet werden, so ist der ICD-10-Kode dieses Teilbereichs zu wählen.
Bösartige Neubildung Hirnnerven (C72.2 bis C72.5), retrobulbäres Gewebe (C69.6)