C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation: Schilddrüse
Hinweise
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung
Eine Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung ist unter Z08.0 bis Z08.9 zu kodieren; Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren.
Exkl. Bösartige Neubildung der Schilddrüse im Rahmen einer MEN2a oder MEN2b ist unter C75.8 oder einzeln unten den jeweiligen Organen zu kodieren