C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C74.9 Bösartige Neubildung: Nebenniere, nicht näher bezeichnet
Kriterien
Ausgangspunkt der Neubildung: Nebenniere, nicht näher bezeichnet. Aufgrund fehlender Informationen kann der Tumor nicht der Nebennierenrinde (C74.0) und nicht dem Nebennierenmark (C74.1) zugeordnet werden
Histologischer Nachweis der Malignität
Primärtumor oder Tumorrezidiv
Hinweis durch Bildgebung, z.B. Nachweis einer Raumforderung in Sonografie, CT oder MRT
Hinweise
Inkl. Nebennierenneuroblastom
Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren
Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastasen als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren