C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Lokalisation: Glomus caroticum
Hinweise
Maßgeblich für die Kodierung ist der Ursprungsort des Tumors, nicht die Ausdehnung. Nur wenn bei Überschreiten von Lokalisationsgrenzen der Ursprungsort nicht zugeordnet werden kann, ist mit .8 ("Beteiligung mehrerer endokriner Drüsen") zu kodieren
Eine Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung ist unter Z08.0 bis Z08.9 zu kodieren; Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren; Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren; eine endokrine Aktivität wird unter den jeweiligen Organen kodiert: Hypertonie (I15.2-), Cushing-Syndrom (E24.3)
Exkl.: Bösartige Neubildung: Glomus aorticum und sonstige Paraganglien (C75.5)