C00-C75 Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
C75.8 Bösartige Neubildung: Beteiligung mehrerer endokriner Drüsen, nicht näher bezeichnet
Kriterien
Eine bösartige, histologisch gesicherte Neubildung von mindestens zwei endokrinen Drüsen. Die Lokalisation des Ursprungsortes ist (noch) nicht näher bestimmbar
Primärtumor oder lokales Rezidiv
Spezifische Angaben zu der Lokalisation der betroffenen Drüsen liegen (noch) nicht vor
Hinweise
Sind bei Mehrfachbeteiligung die Lokalisationen bekannt, sollten sie einzeln kodiert werden
Eine Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung ist unter Z08.0 bis Z08.9 zu kodieren; Lymphknotenmetastasen sind zusätzlich aus C77.- zu kodieren, Fernmetastasen sind zusätzlich entsprechend der Lokalisation der Metastase als sekundäre Neubildung aus C78.- bis C79.- zu kodieren; eine endokrine Aktivität wird unter den jeweiligen Organen kodiert: Hypertonie (I15.2-), Cushing-Syndrom (E24.3), Conn-Syndrom (E26.0), Hyperparathyreoidismus (E21.3)
Exkl.: Bösartige Neubildung: endokriner Drüsenanteil des Pankreas (C25.4), -Hoden (C62.-), -Nebenniere (C74.-), -Ovar (C56), -Schilddrüse (C73), -Thymus (C37), -Nebenschilddrüse (C75.0), -Hypophyse und anderer neurogener Gewebe (C75.1 bis C75.5)