C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen
Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Sicherung einer primären bösartigen Neubildung durch histologischen Nachweis
Mindestens zwei eigenständige Primärtumore oder lokale Rezidive
Hinweise
Die einzelnen bösartigen Neubildungen sind separat im jeweiligen Organsystem zu kodieren. Die Schlüsselnummer C97! kann auch dann verwendet werden, wenn die einzelnen bösartigen Primärtumoren nur durch eine einzige Schlüsselnummer (z.B. C43.5 Bösartiges Melanom des Rumpfes) kodiert werden
Die Tumore können synchron oder metachron auftreten; multiple Primärtumoren häufig beim Li-Fraumeni-Syndrom