Beginn in den ersten 5 Lebensjahren, mindestens 6 Monate andauernd
Grausamkeit gegenüber Menschen oder Tieren, Destruktivität gegenüber Eigentum, Zündeln, Stehlen, Schule schwänzen, Weglaufen von zu Hause und/oder Übermaß an: Aufsässigkeit/trotzigem Verhalten/Ärgern/Ungehorsam/Streiten/Tyrannisieren/Wutausbrüchen/Lügen
Hinweise
Begleitende Lernstörungen sind zusätzlich aus F81.- zu kodieren.
Affektive Störungen werden unter F30.-, Angststörungen unter F41.- oder F93.0, Schizophrenie unter F20.- und tief greifende Entwicklungsstörungen unter F84.- kodiert.