F91.2 Störung des Sozialverhaltens bei vorhandenen sozialen Bindungen
Kriterien
Wiederholtes aggressives oder dissoziales Verhalten mit Verletzung der grundlegenden Rechte anderer oder wichtiger altersentsprechender Normen über mindestens 6 Monate
Grausamkeit gegenüber Menschen oder Tieren, Destruktivität gegenüber Eigentum, Zündeln, Stehlen, Schule schwänzen, Weglaufen von zu Hause und/oder Übermaß an: Aufsässigkeit/trotzigem Verhalten/Ärgern/Ungehorsam/Streiten/Tyrannisieren/Wutausbrüchen/Lügen
Soziale Einbindung in die Peergroup
Hinweise
Gemeinsames Stehlen, Gruppendelinquenz, Schulschwänzen, Störung des Sozialverhaltens in der Gruppe und Vergehen im Rahmen einer Bandenmitgliedschaft hier kodieren
Störung des Sozialverhaltens kombiniert mit hyperkinetischer Störung wird mit F90.1, kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen unter F92.- und Bandenmitgliedschaft ohne manifeste psychiatrische Störung mit Z03.2 kodiert.
Schizophrenie wird unter F20.-, affektive Störungen unter F30.- und tief greifende Entwicklungsstörungen unter F84.- kodiert.