U07.0! Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer]
Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Nachweis einer Gesundheitsstörung infolge Inhalieren einer verdampften Lösung (Aerosol) unter Verwendung elektronischer Nikotin- oder Nicht-Nikotin-Abgabesystemen (ENDS bzw. ENNDS).
Radiologischer Nachweis von Lungeninfiltraten, Milchglas-Trübungen in einer Computertomographie des Brustkorbs
Hinweise
Bei den Betroffenen sollen Infektionen als Ursache der Störung unwahrscheinlich sein oder ausgeschlossen werden