Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Labordiagnostischer Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion
Hinweise
Informationen des RKI zur Meldepflicht siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html
Informationen des RKI zur Falldefinition siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile
Diesen Kode auch ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome benutzen, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist
Bei symptomatischen Patienten ist als Primärkode die Manifestation/Symptomatik zusätzlich zu kodieren, z.B. akute Infektion der oberen Atemwege aus J06.-, Viruspneumonie mit J12.8, Unwohlsein oder Ermüdung mit R53, Fieber mit R50.9
Bei asymptomatischen Patienten ist als Primärkode zusätzlich Z22.8 Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten zu kodieren
COVID-19-Erkrankung, die während der Schwangerschaft, Geburt oder im Wochenbett auftritt, ist zusätzlich mit O98.5 zu kodieren
COVID-19-Erkrankung bei Neugeborenem, die in utero oder unter der Geburt erworben wurde, ist zusätzlich mit P35.8 zu kodieren
Klinisch-epidemiologisch bestätigte, aber (noch) nicht durch Labortest nachgewiesene COVID-19-Erkrankung wird mit U07.2! kodiert