Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Klinisch-epidemiologisch bestätigte COVID-19-Erkrankung entsprechend der Falldefinition des RKI
Labordiagnostischer Test auf SARS-CoV-2 ist negativ, ausstehend oder wurde nicht durchgeführt
Hinweise
Weitere Informationen des RKI zur Falldefinition siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile
Informationen des RKI zur Meldepflicht siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html
Die epidemiologische Bestätigung ist erfüllt, wenn Kontakt zu einem bestätigten Fall bestanden hat, aber auch bei einer Zugehörigkeit zu einem Ausbruchsgeschehen innerhalb 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn
Die klinische Manifestation der Erkrankung ist zusätzlich zu kodieren, z.B. Viruspneumonie mit J12.8
COVID-19-Erkrankung, die während der Schwangerschaft, Geburt oder im Wochenbett auftritt, ist zusätzlich mit O98.5 zu kodieren
COVID-19-Erkrankung bei Neugeborenem, die in utero oder unter der Geburt erworben wurde, ist zusätzlich mit P35.8 zu kodieren
Eine labordiagnostisch nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion wird mit U07.1! kodiert
Bei klinischer Symptomatik ohne epidemiologische Bestätigung und ohne SARS-CoV-2-Nachweis wird nur die Symptomatik kodiert, bei veranlasstem Test in Kombination mit U99.0!
Kontakt mit oder Exposition gegenüber COVID-19 Fällen oder SARS-CoV-2 ohne (oder untypische für COVID-19) klinische Symptomatik und Veranlassung einer Untersuchung auf SARS-CoV-2 wird mit Z20.8 und U99.0! kodiert