U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Unerwünschte Nebenwirkung nach einer vorausgegangenen Impfung gegen COVID-19
Hinweise
Inkl. Unerwünschte Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen bei indikationsgerechter Anwendung und in korrekter (prophylaktischer) Dosierung
Inkl. Impfung gegen COVID-19 als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Impfung
Die Nebenwirkungen sind als Primärkode zusätzlich zu kodieren, z.B. Hautausschlag nach Impfung mit T88.1, Allergische Reaktion mit T88.7, Anaphylaktischer Schock mit T88.6, Infektion nach Impfung mit T88.0, Unwohlsein oder Ermüdung mit R53, Fieber mit R50.88, Muskelschmerzen mit M79.19, Kopfschmerzen mit R51
Beobachtung bei Verdacht auf unerwünschte Nebenwirkungen nach Impfung ist mit Z03.6 zu kodieren
Für Zwischenfälle, die im Zusammenhang mit der Impfung selbst auftreten, z.B. Dosierungsfehler, unzulängliche aseptische Kautelen, kontaminierter Impfstoff etc., wird neben U11.9 (Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19), die spezifische Komplikation (z.B. T80.2 Infektionen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken) und zusätzlich Y69! (Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung) kodiert