Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Nachweis eines sonstigen Influenza-Virus, außer porcinem und aviärem, von besonderer epidemiologischer Relevanz
Hinweise
Sekundärkode zur Differenzierung von Influenzaviren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren bei besonderen epidemiologischen Ereignissen
Das BfArM wird bei Bedarf eine Einschränkung des Anwendungszeitraums des Kodes bekannt geben
Der Primärkode Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren ist zusätzlich mit J09 zu kodieren