U69.30! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese verursachten psychischen und Verhaltensstörungen: Intravenöser Konsum von Heroin
Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Nachweis von psychischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen verursacht durch intravenösen Konsum von Heroin
Hinweise
Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des §17b KHG zu verwenden
Ein ursächlicher intravenöser Konsum von Heroin (F11.-) ist zusätzlich zu kodieren