U69.35! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese verursachten psychischen und Verhaltensstörungen: Intravenöser Konsum sonstiger Stimulanzien, außer Koffein
Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Nachweis von psychischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen verursacht durch intravenösen Konsum von näher zu bezeichnenden Stimulanzien
Hinweise
Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des §17b KHG zu verwenden
Ein ursächlicher intravenöser Konsum von Stimulanzien (F10-F19) ist zusätzlich zu kodieren
Intravenöser Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe wird mit U69.33! kodiert