U69.7-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie, des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung oder einer Insulinresistenz
Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Sekundärkode (Ausrufezeichen), darf nur in Kombination zu einem Primärkode kodiert werden
Kriterien
Vorliegen einer schweren Hypoglykämie, mit Blutzucker von 60 mg/dl bzw. 3,3 mmol/l und weniger
kein Koma
Sekundär-Diagnoseschlüssel, darf nur in Kombination mit Diabetes mellitus oder anderen Zuständen, die mit einer Hypoglykämie oder Hypoglykämiewahrnehmungsstörung einhergehen, kodiert werden, um den Schweregrad der Hypoglykämie anzugeben
Die Patientin oder der Patient ist auf Fremdhilfe angewiesen
Hinweise
Diese Schlüsselnummer nur bei Jugendlichen und Erwachsenen (13 Jahre und älter) kodieren
Schwere Hypoglykämien ohne Koma, rezidivierend oder nicht rezidivierend, hier kodieren
Fremdhilfe ist dann gegeben, wenn eine Person aufgrund der Hypoglykämie bedingten Bewusstseinseinschränkung nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Maßnahmen zur Beendigung der Hypoglykämie durchzuführen und deshalb auf die Unterstützung durch An-/Zugehörige oder medizinisches Personal angewiesen ist. Fremdhilfe beinhaltet neben der Gabe von Glukose i.v., Glukagon i.m., s.c. oder nasal auch die durch die unterstützende Person durchgeführte orale Zufuhr von Glukose.
Zur spezifischen Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie oder einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung ergänzender oder zusätzlicher Kode bei Diabetes mellitus (E10-E14) oder anderen hypoglykämischen Zuständen (z.B. bei Hypoglykämien unter E16.-)